Pflegeleistungen

Pflegegeld

Bei der ambulanten Pflege durch Angehörige bietet die Pflegeversicherung auch die Möglichkeit, für die häusliche Altenpflege eine Geldleistung in Anspruch zu nehmen. Um beispielsweise einen Verdienstausfall durch die Pflege des Angehörigen geringer zu halten, gibt es für pflegende Angehörige die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an den Pflegebedürftigen.


Pflegesachleistung

Um die häusliche Pflege zu stärken und den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit zu geben, möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld zu verbleiben, wird in der Pflegeversicherung die ambulante Pflege besonders gefördert. Bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst wird eine Pflegesachleistung in Anspruch genommen. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung durch den MDK besteht Anspruch auf Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistung als Sachleistung (ambulante Pflege). Diese Sachleistung wird von einem Pflegedienst, der von der Pflegekasse zugelassen ist, erbracht. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Kosten, die über die Vergütungssätze hinausgehen, werden den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt.


Kombinationsleistung

Von einer Kombinationsleistung spricht man von einer Kombination aus ambulanter Geldleistung und ambulanter Sachleistung bzw. Pflegesachleistung. Dies ist möglich damit man die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse abstimmen kann.


Ein Praxis-BEISPIEL

Ein Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 3 macht mit einem Pflegedienst einen Vertrag über gewisse Leistungen, die dieser Dienst übernehmen soll: Für die morgendliche Grundpflege, die der Pflegebedürftige beziehen will, veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von 958 Euro im Monat.

Dies entspricht einer Prozentzahl von 73,8% der Pflegesachleistung. Diese beträgt für den Pflegegrad 3 insgesamt 1.298 Euro. Das heißt, ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 26,2% des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 3 beträgt die ambulante Geldleistung 545 Euro im Monat. 26,2% dieses Pflegegelds sind 142,8 Euro im Monat.

Der Pflegebedürftige erhält somit insgesamt 1.100,8 Euro im Monat für seine Pflege, wobei ihm 142,8 Euro davon von der Pflegeversicherung zukommen, die er seinen Angehörigen geben kann, um deren Aufwand zu kompensieren.