Leistungen der Krankenkasse

Behandlungspflege nach SGB V

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften durchgeführt werden.


Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt:

Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden.

Die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss, sind gesetzlich geregelt. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Prozent der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie maximal 10 Euro pro Verordnung. Es gibt aber Ausnahmen z.B. wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen später direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab bzw. Privatversicherte reichen die Rechnung bei der entsprechenden Versicherung ein.


Leistungsbeispiele

  • Medikamentengabe (auch über PEG) / Überwachung der Einnahme
  • Medikamente / Wochenbox richten
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenpflasterwechsel
  • Portversorgung – partenterale Ernährungstherapie
  • Insulingabe sowie Blutzuckerkontrollen
  • Kompressionsstrümpfe an und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen/ablegen
  • Stomaversorgung
  • Katheterversorgungen
  • Drainagen / Pleuradrainagesystem versorgen/überwachen
  • Injektionen s.c. , i.m. ( Spritzen)
  • Wundversorgungen, Dekubitusbehandlungen, Ulcus cruris Therapie etc.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass je nach Mitarbeiterqualifikation z.B. ein Mitarbeiter zur Körperpflege in die Häuslichkeit kommt und ein anderer Mitarbeiter z.B. zur Wundversorgung.

Die Qualifikationen sind den Leistungen der Kasse zugeordnet und verbindlich um die Qualität der Leistungen zu wahren.