Erläuterungen zu den Pflegegraden

Pflegegrad 1

geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten


(ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten im Begutachtungsinstrument)

125 Euro

(abrechenbar durch einen zugelassenen Dienst)



Pflegegrad 2

erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

 

(ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument)

316 Euro

Pflegegeld für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden

689 EURO

ambulante Pflegesachleistungen

(abrechenbar durch einen zugelassenen Dienst)



Pflegegrad 3

schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

 

(ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).

545 Euro

Pflegegeld für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden

1298 Euro

ambulante Pflegesachleistungen

(abrechenbar durch einen zugelassenen Dienst)



Pflegegrad 4

schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

 

(ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument)

728 Euro

Pflegegeld für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden

1612 Euro

ambulante Pflegesachleistungen

(abrechenbar durch einen zugelassenen Dienst)



Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

(ab 90 bis 100 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument)

901 Euro

Pflegegeld für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden

1995 Euro

ambulante Pflegesachleistungen

(abrechenbar durch einen zugelassenen Dienst)



Wir passen unsere Pflegeleistungen nach den Wünschen und Bedürfnissen unserer Patienten an, somit ist eine Pauschalisierung der Preise nicht möglich. Wenn Sie wissen möchten, was Sie die Pflege in Ihrer häuslichen Umgebung kosten würde, so können Sie gern einen Beratungstermin vereinbaren, in dem wir Ihren individuellen Pflegebedarf ermitteln und den Kostenvoranschlag berechnen.