Entlastungsleistung §45 b SGB XI

Ab 1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zuhause gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages­ oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung).

 

Es kann sich dabei um folgende Leistungsbereiche handeln:

  • Betreuungsangebote (z.B. Tagesbetreuung, Einzelbetreuung)
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. in Form von praktischen Hilfen wie Arztbesuche, Alltagsbegleitungen, Botengänge, Einkäufe, Beschäftigung/Aktivierung etc.)

Hauseigener Betreuungsraum

Ab sofort sind Betreuungsangebote auch in unserem hauseigenen Betreuungsraum möglich, wenn ausreichend Kapazität vorhanden ist.

Der Raum ist hell und freundlich gestaltet, sodass für Wohlfühlatmosphäre gesorgt ist.

 

Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.